Elektronikversicherung Vergleich

Heutzutage steht sowohl zu Hause als auch im Büro in fast jedem Zimmer ein Elektrogerät. Alltägliche Geräte wie Telefone, Fernseher oder Musikanlage werden häufig gebraucht – doch nicht ohne Risiko. Kleine Unachtsamkeiten oder Faktoren im Umfeld können zu Schäden am Gerät führen und damit auch zu Kosten. Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeiten können zur Folge haben, dass zumindest ein Teil des Gerätes ersetzt werden muss. Auch Feuer- oder Wasserschäden können die benötigten Geräte unbrauchbar machen. Sind die Sachen beweglich, sind sie außerdem durch Diebstahl, Vandalismus und Sabotage gefährdet.

Gegen Kosten, die durch solche Schäden entstehen, können sich Unternehmen jedoch absichern. Privatpersonen haben meist nur die Möglichkeit Ihre Elektronikgeräte wie Smartphones, Tablets, Fotoapparate direkt beim Kauf im Geschäft versichern zu lassen. Doch die Waren können auch im Nachhinein noch geschützt werden: Durch den Abschluss einer Elektronikversicherung.

Gerade in Unternehmen kann es schnell zum Problem werden, wenn eine oder mehrere Maschinen nicht mehr funktionieren. Darüber hinaus können die Kosten extrem hoch ausfallen. Je nachdem ob elektronische oder mechanische Gefahren drohen, ist der Abschluss einer Elektronikversicherung oder Maschinenbruchversicherung ratsam.

Was ist bei der Elektronikversicherung alles eingeschlossen?

Einer guten Elektronikversicherung umfasst folgende Gefahren bzw. Sachschäden:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit,
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler,
  • Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung,
  • böswillige Beschädigung oder Zerstörung,
  • Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion,
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung,
  • Wasser oder Feuchtigkeit,
  • Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung

Um eine möglichst gute Wahl bzgl, der Elektronikversicherung zu treffen, sollten Sie unbedingt die verschiedenen Angebote vergleichen!

Generell können Versicherungen für Anlagen und Geräte aus den folgenden Bereichen abgeschlossen werden:

  • Daten-, Informations- und Kommunikationstechnik;
  • Bürogeräte; Kassen und Waagen;
  • Mess-, Prüf- und Sicherungstechnik (Alarmanlagen, Zutrittssysteme, Brandmelder, …);
  • Satz und Reprotechnik;
  • Medizin-, Bild- und Tontechnik

Gegen mechanische Schäden schützt zusätzlich eine Maschinenbruchversicherung. Dabei ist jedoch entscheidend, ob es sich um eine bewegliche oder stationäre Maschine handel, die versichert werden soll. Bewegliche bzw. fahrbare Maschinen sind vor allem Spezialabdeckungen für Baugeräte, sowie land- und forstwirtschaftliche Maschinen. Werkzeugmaschinen, Bearbeitungsmaschinen oder Maschinen des grafischen Gewerbes zählen zu den wichtigsten stationären Maschinen.

In einer guten Maschinenbruchversicherung sollten folgende Schäden enthalten sein:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit des Bedieners, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Von außen mechanisch einwirkende Ereignisse
  • Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehler
  • Zerbersten infolge von Zentrifugalkraft
  • Wassermangel in Dampfkesseln und Apparaten
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Überdruck (außer Explosion)
  • Kurzschluss, Überspannungen, indirekter Blitz
  • Implosion
  • Sturm, Frost

Viele Unternehmen halten es nicht für nötig eine solche Versicherung abzuschließen. Allerdings sollte man sich einmal vor Augen führen, was ein Ausfall der Geräte bzw. Maschinen für Folgen haben kann. Auf Daten kann eventuell nicht mehr zugegriffen werden und die Produktion läuft nicht mehr weiter. Es kann lange Zeit dauern, bis der normale Betrieb wieder starten kann, und der Vorfall kann zu äußerst hohen Kosten führen. Eine Eletronikversicherung oder Maschinenbruchversicherung unterstützt Sie, wenn es hart auf hart kommt!

Elektronikversicherung Österreich im Vergleich

Elektronische Geräte sind häufig eine Investition. Der Bestandsschutz, der durch eine Elektronikversicherung gewährt wird, sichert somit auch das Investment in ein elektronisches Gerät. Anfallende Reparaturkosten werden von der Versicherung übernommen. Sollte die Situation vorkommen, in der ein Totalschaden zu melden ist, wird der Wert ersetzt. Je nach Versicherung ist darauf zu achten, was genau ersetzt wird. Es besteht ein großer Unterschied zwischen dem Ersatz des Marktwertes und dem Ersatz des Zeitwertes, also des Wertes, den das Gerät zum Zeitpunkt unmittelbar vor Schadenseintritt hatte. Versicherungsnehmer muss nicht immer der Eigentümer der betroffenen Geräte sein, auch Mieter, Entleiher und Leasing-Nehmer oder Geber können eine derartige Versicherung abschließen. Eine Elektronikversicherung gewährt dem Versicherten eine finanzielle Absicherung im Falle des Schadenseintritts.

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